Bei einem Todesfall in der Wohnung verständigen Sie Ihren Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer (069) 1 92 92. Dieser stellt den Tod fest und stellt einen Leichenschauschein aus. Nehmen Sie bitte gleichzeitig Kontakt unter der Telefonnummer (069) 86 16 44 zu uns auf.
Sollte der Tod in einem Krankenhaus oder Pflegeheim eingetreten sein, wird der Arzt in der Regel durch die Einrichtung verständigt. Setzen Sie sich dann bitte umgehend mit uns in Verbindung.
Um in einem Todesfall die notwendige Beurkundung beim Standesamt zu veranlassen, benötigen wir folgende Originalunterlagen von Ihnen:
- Personalausweis des Verstorbenen
- Krankenkassenkarte (für die Abmeldung)
- Letzter Rentenbescheid (für die Abmeldung und als Adressnachweis, falls der Personalausweis abgelaufen ist)
- bei Ledigen und Minderjährigen: standesamtliche Geburtsurkunde
- bei Verheirateten: Heiratsurkunde (Stammbuch/Familienbuch)
- bei Verwitweten: Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des Ehegatten
- bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
Mit diesen Unterlagen können wir die Beurkundung veranlassen.
Für weitere Fragen und Wünsche jeder Art sprechen Sie uns bitte an.